Seit dem 24.08.2021 gelten in Landkreisen mit einer Inzidenz >35 für Sportvereine besondere Regelungen bezüglich der Innenraumnutzung. Also für Kabinen, Toiletten, Sportheime etc. .
Den nachfolgenden Dokumenten ist zu entnehmen, wie die Umsetzung dieser Regelungen auf unserem Sportgelände erfolgt. Während wir die Vorgaben für unsere Mannschaften und Betreuer bereits intern kommuniziert haben, sind vor allem die Zuschauer angehalten, sich über die auf dem Gelände geltenden Vorgaben zu informieren, um Überraschungen beim Eintritt zu vermeiden.
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